KFZ Doppelkarte - 180 KFZ-Tarifen vergleichen
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kündigen
Versicherungsnehmer, die ihre Kfz Versicherung nicht mehr benötigen oder aufgrund niedrigerer Kosten zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, können ihre Kfz Versicherung kündigen. Zu unterscheiden ist dabei die ordentliche Kündigung (Stichtagskündigung) und die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht).
Kfz Versicherungen weisen in der Regel eine Laufzeit bis zum 31.12. eines Jahres aus, wobei sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sollte keine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Um die Kfz Versicherung kündigen zu können, muss das Kündigungsschreiben bis zum Stichtag 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Nur dann kann die Kündigung zum Jahresende erfolgen, so dass per 01. Januar des Folgejahres eine neue Versicherung abgeschlossen werden kann.
Sollten bei der bestehenden Kfz Versicherung die Beiträge erhöht werden, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Beitragserhöhung aus einer Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse in Folge eines selbstverschuldeten Unfalls erfolgt. Die neue Versicherung wird dann jedoch ebenfalls den neuen Schadensfreiheitsrabatt nutzen. Ob ein Versicherungswechsel dennoch sinnvoll ist, kann über einen Kfz Versicherungsvergleich schnell und einfach ermittelt werden. Im Fall einer Beitragserhöhung können Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Beitragsmitteilung ihre Kfz Versicherung kündigen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Beitragsrechnung erst nach dem 30.11. zugeht.
Wird ein Fahrzeug verkauft, kann der neue Besitzer selbst festlegen, bei welchem Unternehmen das Auto versichert werden soll. Die bestehende Versicherung kann dann gekündigt werden, die neue Versicherung wird durch Vorlage der Doppelkarte nachgewiesen.
