KFZ Doppelkarte - 180 KFZ-Tarifen vergleichen
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Doppelkarte
Die Doppelkarte, die heute als Deckungskarte oder Versicherungsbestätigungskarte bezeichnet wird, ist für die Zulassungsstelle der Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen, wodurch sie sowohl bei der An- wie auch bei der Ummeldung nachgewiesen werden muss.
Die Doppelkarte bestätigt dabei jedoch lediglich die Absicht des Vorlegers, mit der bezeichneten Versicherung einen Vertrag abzuschließen, auch die Versicherung erklärt durch Ausgabe der Doppelkarte, einen Versicherungsvertrag eingehen zu wollen. Daher besteht lediglich ein vorläufiger Versicherungsschutz, der durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages fest vereinbart wird. Die Höhe der jeweiligen Absicherung ist abhängig vom Umfang der späteren Kfz-Haftpflichtversicherung, die vom Kunden individuell vereinbart werden kann.
Bis zum 31. Dezember 2002 wurde die Doppelkarte papierhaft in zwei Ausfertigungen erstellt, wobei neben der Bestätigung für die Zulassungsstelle immer auch ein Durchschlag für die jeweilige Versicherung vorhanden war. Dieser Durchschlag wurde von der Zulassungsstelle automatisch an das jeweilige Versicherungsunternehmen weitergeleitet.
Seit Januar 2003 wird die Datenübermittlung jedoch nicht mehr papierhaft, sondern nur noch elektronisch vorgenommen, so dass auch der Begriff Doppelkarte überholt ist. Die Versicherungsgesellschaften übermitteln dabei die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (kurz VB-Nummer) an das Kraftfahrt-Bundesamt, von wo die Zulassungsstellen die notwendigen Informationen abrufen können. Somit ist es jetzt auch möglich, die Doppelkarte online zu beantragen. Im allgemeinen Sprachgebraucht wird die Versicherungsbestätigungskarte jedoch noch immer als Doppelkarte bezeichnet.
